§1 Grundlage der Leistung
Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGBs.
§2 Information zur Preisangabe
Alle genannten Preisangaben sind brutto, also inkl. der gesetzlichen MwSt.
§3 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat folgende Pflichten:
- Zufahrtswege auf dem Gelände müssen problemlos mit unserem PIZZATRAILER befahrbar sein
- Unser geplanter Standort auf dem Feier-Gelände muss weitestgehend eben sein
- Wir benötigen 230V Strom am Stellplatz (keinen Starkstrom)
- Wird das Catering vom Auftraggeber nicht rechtzeitig zur gebuchten Startzeit freigegeben, wird die Wartezeit pauschal mit 75 Euro / angefangene Stunde berechnet.
Selbstverständlich sind kleine Verzögerungen von wenigen Minuten für alle Vertragsbeteiligten ohne Berechnung möglich.
Werden die Pflichten verletzt und das Catering kann deshalb nicht stattfinden wird der Catering-Vertrag abgerechnet wie bei einer Stornierung.
§4 Stornierung
Der Auftraggeber kann jederzeit das Catering stornieren.
Papa Pizza ³ ist berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu berechnen:
- Ab Buchung bis 30 Tage vor dem geplanten Cateringtermin: 25% des vereinbarten Gesamtpreises.
- 29-8 Tage vor Termin fallen 50% des vereinbarten Gesamtpreises an Stornierungsgebühren an.
- Wird das Catering 7-1 Tage vorher storniert, betragen die Stornierungsgebühren 75% des vereinbarten Gesamtpreises.
- Bei einer Stornierung am Cateringtag sind 100% des vereinbarten Gesamtpreises als Stornierungsgebühr zu entrichten.
Der Auftraggeber darf den Nachweis führen, dass der entstandene Schaden kleiner oder überhaupt nicht vorhanden ist. Die Beweispflicht liegt beim Auftraggeber.
§5 Terminverschiebung des Caterings
Eine Terminverschiebung seitens des Auftraggebers ist grundsätzlich möglich.
Sind zum geplanten Zeitpunkt grundsätzlich gesetzlich (z.B. aufgrund einer Pandemie) Feiern in der geplanten Größe nicht zulässig, ist eine kostenfreie Verschiebung um bis zu 12 Monate nach Absprache möglich.
In allen anderen Fällen werden folgende Gebühren berechnet:
- Ab Buchung bis 30 Tage vor dem geplanten Cateringtermin: 15% des vereinbarten Gesamtpreises.
- Eine kurzfristigere Verschiebung ist nicht möglich.
In diesem Fall muss der Auftraggeber den Auftrag stornieren und die Kosten richten sich nach der in §4 genannten Staffelung.
Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass der entstandene Schaden kleiner oder garnicht vorhanden ist. Die Beweispflicht liegt beim Auftraggeber.
§6 Anzahl der bestellten Pizzastücke
Die Anzahl der bestellten Pizzen bei Buchung ist verbindlich.
Eine Erhöhung der bestellten Pizzen ist nach Absprache bis zu drei Tage vor dem geplanten Catering möglich, sofern unsere Maximalkapazität dadurch nicht überschritten wird.
§7 Haftung
Das Catering führen wir ausschließlich mit geschultem und vom Gesundheitsamt nach §43 belehrtem Personal durch.
Wir lehnen eine Haftung für Schäden ab, die wir nicht zu verantworten haben (z.B. Störung/Nich-Durchführung des Caterings durch starken Regen/Sturm/Eisglätte)
§8 Salvatorische Klausel
Sollten Unwirksamkeiten der AGBs in einzelnen § vorliegen, wird der bzw die entsprechenden § gegen eine rechtlich gültige Formulierung ersetzt. Der Vertrag bleibt weiterhin gültig.
§9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist, soweit zulässig, 31275 Lehrte.
Sehnde, 19.01.2024
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